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Bodenrichtwerte für die neue Grundsteuer
Die für die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer relevanten Bodenrichtwerte und Flächenangaben können ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei über das Internet-Portal www.gutachterausschuesse-bw.de  abgerufen werden.
Damit entfällt die Anfrage beim Gutachterausschuss vor Ort.
Über dieses landesweite Portal sind auch alle sonstigen relevanten Informationen zur neuen Grundsteuer erhältlich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Vermessungsamt
Gaisbergstraße 7
69115 Heidelberg
Telefon 06221 58-24000 und 58-24010
Fax 06221 58-24900

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Vermessungsamt

Zum Aufgabenspektrum des Vermessungsamtes zählen u.a. Grundstücks- und Bauvermessungen, die Erstellung des amtlichen Stadtplanes, das Führen des Liegenschaftskatasters, die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen durch den Gutachterausschuss, das Führen des Baulastenverzeichnisses u.v.m.

Hier finden Sie detaillierte Informationen wie Öffnungszeiten und Verfahren des Vermessungsamtes
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