OB erhält erweiterte Finanzbefugnisse bei Flüchtlingsthemen
Die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen erfordert rasche und flexible Reaktionen der Kommunen. Deshalb hat der Gemeinderat am 8. Oktober 2015 mehrheitlich beschlossen, die Befugnisse des Oberbürgermeisters in finanziellen Angelegenheiten auszuweiten: Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen kann er künftig kurzfristig Finanzmittel freigeben, ohne den sonst üblichen Lauf durch die zuständigen gemeinderätlichen Gremien.
Diese Übertragung ist befristet bis zum Ablauf des aktuellen Haushaltsplans 2015/2016 am 31. Dezember 2016. Die gemeinderätlichen Gremien werden in den folgenden Sitzungen entsprechend informiert. In jeder Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird eine aktuelle Liste mit den vom Oberbürgermeister getroffenen Entscheidungen vorgelegt und die finanziellen Auswirkungen aufgezeigt. Ziel ist es, zeitliche Verzögerungen und damit mögliche Nachteile für die Kommune oder die Flüchtlinge selbst zu vermeiden.